Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht Parteienvertretern wie z. B. Rechtsanwälten, Notaren, Banken, Versicherungen oder Gebietskörperschaften die papierlose Übermittlung von Dokumenten im Rahmen eines Verfahrens und zählt zu den wichtigsten IT-Services der in österreichischen Justiz.
Kommunikation mit der Justiz
Seit 2013 haben auch Bürger:innen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz. Eingaben samt Beilagen an Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittels Online-Formularen unter Verwendung der Bürgerkarte beziehungsweise der Handysignatur elektronisch übermittelt werden.