Amtssignatur
Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Eingangsbestätigung, Zeugnis).
Dadurch ist für den/die Empfänger:in erkennbar, dass es sich um ein Schriftstück der bezeichneten öffentlichen Stelle handelt.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen
- aus einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, sowie
- aus Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Unter www.signaturprüfung.gv.at kann die Echtheit amtssignierter elektronischer Dokumente überprüft werden.
