Close-up von einem Bildschirm und einem Handy. Auf dem Bildschirm ist eine Amtssignatur zu sehen.

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Eingangsbestätigung, Zeugnis).

Dadurch ist für den/die Empfänger:in erkennbar, dass es sich um ein Schriftstück der bezeichneten öffentlichen Stelle handelt.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen

  • aus einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, sowie
  • aus Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Unter www.signaturprüfung.gv.at kann die Echtheit amtssignierter elektronischer Dokumente überprüft werden.