Registerabfragen zum Behördentarif

GRUNDBUCH

Das BRZ bietet den Zugang zum Grundbuch zum Behördentarif für Körperschaften öffentlichen Rechts an.

Die Rechtsgrundlage für die über das BRZ angebotenen Behördentarife ist im Gerichtsgebührengesetz (GGG) mit Tarifpost 9 (Grundbuch) festgesetzt. Neben den in der Rechtsgrundlage genannten Gebühren ist ein Aufschlag der Verrechnungsstelle zu bezahlen, welcher in der Nutzungsvereinbarung angegeben ist.

 

FIRMENBUCH

Das BRZ bietet den kostenfreien Zugang zum Firmenbuch für Körperschaften öffentlichen Rechts an.

Die Rechtsgrundlage ist im Gerichtsgebührengesetz (GGG) mit Tarifpost 10 (Firmenbuch) festgesetzt. Abfragen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zum Amtsgebrauch sowie sonstiger Körperschaften öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH nach Z 1 bis 17 sind von Abfragegebühren befreit, sofern keine Weitergabe an Dritte erfolgt.

 

Nutzung über BRZ PortalAustria

Die Nutzung des BRZ PortalAustria kann über eine entsprechende Nutzungsvereinbarung erfolgen.

Bestandskunden, welche die Nutzungsvereinbarung um den Zugang zum Grundbuch und/oder Firmenbuch erweitern möchten, senden eine E-Mail mit Angabe der Kundennummer an auftragswesen@brz.gv.at.

 

Nutzung über Portalverbund

Der Zugang zum Grundbuch und/oder Firmenbuch über ein anderes Stammportal im Portalverbund kann mittels der PV Nutzungsvereinbarung beantragt werden, welche an auftragswesen@brz.gv.at zu senden ist.