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No-Stop-Shop: Ihr Geld kommt automatisch

Pro Jahr machen etwa 3,4 Millionen Österreicher:innen einen Steuerausgleich und bekommen dabei im Schnitt mehr als 200 Euro zurück. Dennoch reichen Hunderttausende keine Arbeitnehmerveranlagung ein und verzichten damit auf ihre Gutschrift. Ab sofort kann das nicht mehr passieren.

Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde die gesetzliche Grundlage für die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung geschaffen. Diese erfolgt dann, wenn sich auf Grundlage der aus den Lohnzet­teln bekannten Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für die Steuer­pflichtige / den Steuerpflichtigen eine Steu­ergutschrift ergibt. Sind alle erforderlichen Daten vorhanden, bekommen Steuer­pflichtige unabhängig von einem Antrag zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch zurückerstattet. Das passiert dann, wenn bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmer­veranlagung für 2016 eingereicht wurde.

Antragslos & effizient

Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sorgt für mehr Effizienz, etwa wenn vorhandene Daten sinnvoll verknüpft und genutzt werden. Auf dieser Basis funktionieren No-Stop-Shops. In Österreich gibt es dazu bereits Best Practices wie die ebenfalls antragslose Familienbeihilfe, bei der Familien nach der Geburt eines Kindes automatisch die Familienbeihilfe erhalten. Die vom BRZ technisch realisierte antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist ebenfalls eine Transaktion, bei der die Betroffenen nichts aktiv tun müssen. Das spart der Verwal­tung Kosten und den Bürger:innen Zeit.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung