ELAK im Bund

Aus Prinzip mehr Transparenz

21. Jänner 2026

Der gesamte Prozess der Veröffentlichungspflicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz kann vollständig über den ELAK abgewickelt werden.

Am 1. September 2025 trat in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Statt Geheimhaltung gilt nun Transparenz als Grundprinzip staatlichen Handelns, ein klarer Paradigmenwechsel zur bisherigen Amtsverschwiegenheit. Das IFG basiert auf zwei Säulen: Einerseits sind Behörden verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse im Internet zu veröffentlichen. Andererseits hat jede Person ein verfassungs-rechtlich garantiertes Recht, gezielt Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen zu beantragen. Ziel ist es, staatliche Entscheidungen und Daten besser nachvollziehbar zu machen, Vertrauen zu stärken und demokratische Teilhabe zu fördern. Ausnahmen gelten nur für legitime Geheimhaltungsgründe wie Datenschutz oder Sicherheit.

Veröffentlichungspflicht

Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem IFG wurden im Bereich des Elektronischen Akts (ELAK) umfassende Maßnahmen gesetzt. Im Mittelpunkt stand dabei die proaktive Veröffentlichungspflicht der am ELAK im Bund teilnehmenden Ressorts. Mit dieser Pflicht müssen die Ressorts Informationen insbesondere zu Organisation, Tätigkeiten, Entscheidungsgrundlagen und Finanzen eigeninitiativ veröffentlichen. In enger Zusammenarbeit zwischen dem ELAK Competence Center im BRZ und dem Bundeskanzleramt wurde mithilfe des ELAK und des Datenmanagementportals eine durchgängige End-to End-Lösung zur Veröffentlichung geschaffen.

Elektronischer Workflow

Die zuständigen Fachbereiche identifizieren die zu veröffentlichenden Informationen sowie die diesen zugrunde liegenden Akten und Dokumente. Diese werden im ELAK für die weitere Verarbeitung nach IFG gekennzeichnet und mit Veröffentlichungsvermerken versehen. Im Zuge des Freigabeprozesses erfolgt eine Prüfung auf Datenschutz und Sicherheit sowie auf nicht veröffentlichungsfähige Inhalte, welche zur Schwärzung gebracht werden. Danach werden die Dokumente elektronisch aufbereitet und an das Datenmanagementportal des Bundes übermittelt. Hier stehen die Informationen allen Bürgerinnen und Bürgern in einer gesicherten Umgebung außerhalb des ELAK zur Verfügung. Der Zugriff auf die Informationen erfolgt über data.gv.at.

Vollständig via ELAK

„Ich bin besonders stolz, dass es uns gelungen ist, den gesamten Prozess der proaktiven IFG-Veröffentlichung – von der Aufbereitung und Dokumentation, dem Definieren der Veröffentlichungsmerkmale und der Ansteuerung und Überlieferung an das Datenmanagementportal bis hin zur späteren automatischen Deaktivierung oder manuellen Rücknahme – vollständig über den ELAK abwickeln zu können“, freut sich Harald Henry Maderbacher, Leiter des ELAK Competence Center. Bei der reaktiven Veröffentlichung können Bürgerinnen und Bürger Informationsanträge entweder über ein Internet-Formular einbringen oder auf konventionellem Weg via Telefon oder E-Mail übermitteln. Auch hier erfolgt die weitere Verarbeitung und Vorbereitung direkt im ELAK. Die freizugebenden Informationen werden jedoch als Schreiben z. B. via RSb-Brief an die Fragesteller:innen übermittelt.