Einmal und nie wieder
16. Oktober 2018
Das BRZ war von 24.- 25. September Gastgeber der diesjährigen Konferenz zum Once-Only-Principle (OOP). Ziel dieses EU-weiten Vorhabens ist es, Daten von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen nach einmaliger Eingabe innerhalb der Institutionen und über Ländergrenzen hinweg zu teilen. Die Herausforderungen liegen auf politischer, rechtlicher und technischer Ebene.
Das Ende der „Spaghetti-Situation“
190 Anmeldungen gab es für die Veranstaltung, Expertinnen und Experten der EU-Kommission, von Hochschulen, aus der Verwaltung und Zivilgesellschaft widmeten sich den Herausforderung eines „freien“ Datenverkehrs innerhalb der EU. Derzeit teilten Behörden und Unternehmen Daten kreuz und quer miteinander – die Spaghetti-Situation, wie TOOP-Pilotmanager Lefteris Leontaridis pointiert anmerkte. Ziel sei, anstelle des, oftmals redundanten, Datenaustauschs zwischen z. B. Unternehmen und Behörden in einem Land, ein technisches Layer (TOOP – The-Once-Only-Principle – dies ist ein konkretes Projekt, an dem auch das BRZ beteiligt ist) einzuziehen, das die Daten der Verwaltung zur Verfügung stellt. In einem weiteren Schritt würden diese Daten dann auch EU-weit geteilt werden. Das Once Only-Prinzip ist eine der sieben Säulen der EU-Digitalstrategie. In der Deklaration von Tallinn wurden diese 2017 verankert. Der politische Wille zur Umsetzung ist gegeben. Dies ist ein bedeutsames Momentum zur Umsetzung.
Österreich vorne dabei
In Österreich wird once-only schon zum Teil gelebt. Die antraglose Familienbeihilfe wurde als Best Practice im Rahmen der Konferenz vorgestellt, mit der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung und dem Unternehmensserviceportal gibt es weitere Lösungen, die dem Prinzip von once-only entsprechen. Allerdings ist man noch nicht am Ziel. Georg Nesslinger, Abteilungsleiter im BMDW und für die nationale Umsetzung von once-only verantwortlich, erläutert: „In Österreich haben Unternehmen ca. 5700 Informationsverpflichtungen an die Verwaltung. Dabei werden oftmals Informationen übermittelt, die redundant sind, d. h. die den Behörden schon bekannt sind.“ Es sei eine Aufgabe der neu aufgestellten Chief Digital Officers in den Bundesministerien hier Fortschritte zu erzielen, unter Koordinierung des für Digitalisierung und E-Government zuständigen Sektionschefs Dr. Popp. Technisch ist die Aufgabe durchaus herausfordernd, gilt es doch, verschiedene Register, mit Daten, die unterschiedlich gehalten werden, interoperabel zu machen. Auch hier ist die Politik gefragt, auf nationalen Ebenen für möglichst schlanke Strukturen zu sorgen, damit die Anbindung an die EU-Ebene gewährleistet werden kann.
Vertrauen ist gut, eIDAS ist besser
eIDAS ist die EU-Verordnung, welche auf einheitliche elektronische Identitätsnachweise abzielt. Man war sich einig, dass dies die wesentliche Voraussetzung darstelle, um das Once-Only-Prinzip erfolgreich zu verankern. Denn: Nur wenn die Daten einwandfrei einem Individuum oder einem Unternehmen zugeordnet werden können, ist es sinnvoll, diese weiter zu teilen. Darüber hinaus: Eindeutige digitale Identitäten ermöglichen es, die Kontrolle über seine Daten zu behalten. Letztlich bestimmt somit jeder Einzelne über die Verwendung der ihn betreffenden Informationen. Dies ist die Voraussetzung, damit die Nutzer dem System auch vertrauen. Bei aller technischen Komplexität ist die Einstellung der Menschen, die ihre Daten zur Verfügung stehen, das entscheidende Erfolgskriterium, ist Andrea Servida, Leiter der Abteilung „eGovernment and Trust“ der DG Connect der EU, überzeugt.