Acht Personen stehen vor einer Pinnwand

Einmal muss genug sein

02. November 2017

Das Once-Only Principle ist eine EU-Strategie, die das Leben leichter machen soll. Das Projekt TOOP (The Once-Only Principle) wurde am 2. November im BRZ vorgestellt. Expertinnen und Experten diskutierten über Herausforderungen und laufende Pilotprojekte.

Wer kennt das nicht? Wir müssen immer wieder die gleichen Informationen an unterschiedliche Behörden liefern und tragen Nachweise und Bestätigungen in Papierform von einem Amt zum anderen. Damit macht das Once-Only-Prinzip Schluss. Ziel ist, dass Bürger:innen und Unternehmen bestimmte Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitteilen müssen, da diese die Daten untereinander austauscht. Roland Ledinger, Leiter des Bereichs IKT-Strategie des Bundes im Bundeskanzleramt, begrüßt diese Initiative als „wichtigen Baustein, bei unseren Bestrebungen E-Services auf Basis völlig neu gedachter Prozesse anzubieten.“

21 Länder machen mit

Mehr als 50 Organisationen aus 21 EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern sind an TOOP beteiligt. Das „Once-Only Principle“ war auch Teil der EU-Deklaration von Tallinn. Prozess-technisch geht es dabei um drei Dinge, wie Robert Krimmer, Professor für eGovernment an der Tallinner Technischen Hochschule ausführt: „Automatisch Daten teilen, gespeicherte Daten anfragen, anstelle abermals dieselben Daten abfragen und die Datenverlässlichkeit erhöhen.“ Klingt simpel, ist es aber auf zwischenstaatlicher Ebene durchaus nicht. Rechtliche, organisatorische und technische Aspekte wie Interoperabilität spielen hier eine kritische Rolle. Das beginnt schon damit, dass unterschiedliche Daten in den Ländern verschieden gesammelt werden, Systeme unterschiedlich aufgebaut sind, bis hin zur notwendigen Übersetzung in andere Sprachen.

Derzeit wird TOOP in drei Themenfeldern pilotiert: grenzübergreifende Geschäftstätigkeit, Unternehmensregisterdaten updaten, Zertifikate für maritimen Frachtverkehr. Als Beispiel stellt Krimmer einen italienischen Online-Händler vor, der sein Geschäft auch in Estland anmelden möchte: Dieser startet den Prozess auf dem estnischen Portal, das sich alle Daten von der italienischen Behörde holt und im Hintergrund die Registrierung durchführt. Eine neuerliche Dateneingabe, die vermutlich auf Englisch hätte erfolgen müssen, ist nicht erforderlich.

Ein Portal für viele Fälle

Bis zur Gründung des Unternehmensserviceportals (USP) in Österreich 2010 mussten Unternehmen dieselben Daten an verschiedene Behörden melden; die Informationen zum Unternehmen lagen in verschiedenen Registern. Das USP ist somit ein klassischer One-Stop-Shop, der alle Daten zentral verwaltet. „Dies spart den Firmen Zeit und Geld“, freut sich Georg Nesslinger, Abteilungsleiter im BMF. Er stellt die jüngste Errungenschaft vor: „Online ein Start-up zu gründen ist nun mit einmaliger Anmeldung möglich, alle Daten werden von Handels- und Firmenregister, Finanz und Sozialversicherung übernommen.“ TOOP möchte Ähnliches auch auf EU-Ebene erreichen. Im Naheverhältnis zu TOOP steht der Single Digital Gateway, ein zentrales Portal, das 13 Services europaweit anbieten und die mehrmalige Dateneingabe obsolet machen soll.