Screenshots von der data.gv.at Webseite

Die Informationsfreiheit, die ich meine

20. April 2020

Von mehr Informationsfreiheit und Transparenz können sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen profitieren.

Informationsfreiheit gefordert

In Österreich gibt es viel Potenzial für mehr Transparenz. Eine Hürde zu effektiver Informationsfreiheit und in weiterer Folge zu Open Government ist das Amtsgeheimnis. Unser Land ist mittlerweile die letzte europäische Demokratie mit einer derartigen Verschwiegenheitspflicht im Verfassungsrang. Seit 2013 wird über dessen Streichung aus der Verfassung und die Einführung eines Grundrechts auf Informationszugang sowie den Beschluss eines Informationsfreiheitsgesetzes diskutiert. Das aktuelle Regierungsprogramm adressiert nun diese Thematik. Die Initiative der österreichischen Regierung für eine Erweiterung der Informationsfreiheit wird im Regierungsprogramm unter der Überschrift „Kontroll- und Transparenzpaket Informationsfreiheit" prominent beschrieben.

Transparenzregister ante portas?

Bereits der erste Punkt spricht von der Abschaffung des Amtsgeheimnisses beziehungsweise der Amtsverschwiegenheit. Es findet sich auch ein einklagbares Recht auf Informationsfreiheit in dem Programm. Mehrere Punkte in diesem Bereich reflektieren aktiv auf IKT-Systeme. Die Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung wird hohe Anforderungen an die Auffindbarkeit von Informationen stellen, dazu sind Informationstechnologien gut geeignet und bieten die richtigen Funktionen an. Folgerichtig ist hier auch die Schaffung eines zentralen Transparenzregisters angeführt. Der Bereich des Zugangs soll ebenfalls rechtlich garantiert werden, und zwar unabhängig von der Form der Speicherung. Eine weitere technische Komponente stellt die Übermittlung von Daten dar, also die Frage, welche Kanäle der Informationsübermittlung gewählt werden können.

Legitimität, Effizienz & Verantwortung

Unter Informationsfreiheit – oder eigentlich exakter formuliert Informationszugangsfreiheit – versteht man das Recht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Mittels Informationsfreiheitsgesetz legitimiert, können etwa Behörden dazu verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge öffentlich zu machen. Wie und in welchem Umfang das erfolgt, wäre ebenfalls gesetzlich geregelt. Mehr Transparenz der öffentlichen Verwaltung ermöglicht einerseits eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftspolitischen Entscheidungsprozessen. Andererseits gewährleistet diese eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. So trägt Transparenz zur Stärkung der Grundsätze der Demokratie bei. Unternehmen profitieren von Informationsfreiheit durch bessere Planbarkeit ihrer Tätigkeiten, etwa wenn Gesetzgebungsprozesse mittels Begutachtungsverfahren transparent gestaltet werden.

Praktische Folgen von Transparenz

Praktisch kann ein Informationsfreiheitsgesetz noch mehr Open Data bedeuten. Mit dem vom BRZ technisch entwickelten data.gv.at wurde bereits 2012 eine bundesweite Open-Data- Plattform etabliert, die es den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ermöglicht, digitale Datensätze der Verwaltung über das Internet zu beziehen. Ein wesentlicher Punkt von Informationsfreiheit ist der niederschwellige Zugang zu Information. Eine weitere Folge könnte deshalb eine Website sein, mit der Bürger:innen oder Unternehmen sehr einfach mit allen Bundesbehörden direkt in Kontakt treten können. Ein Best-Practice-Beispiel ist die US-Website des Freedom of Information Act, unter www.FOIA.gov, erreichbar. Auf dieser ist es sehr zielgerichtet möglich und sehr leicht, spezifische Informationsanfragen zu starten. Verantwortliche Ansprechpartner:innen sind namentlich genannt, auch die mögliche Dauer der Anfragebeantwortung ist klar ersichtlich. Als dritten wesentlichen Punkt nennt Mag. Carl-Markus Piswanger, MSc., eGovernment-Architekt im BRZ, Anwendungen für Daten-Management.

Mit solchen Services könnte jede Bürgerin und jeder Bürger persönliche Daten, die eine öffentliche Einrichtung – etwa eine Universität – von ihr bzw. ihm hat, ganz einfach verwalten und gegebenenfalls für bestimmte Zwecke und für einen bestimmten Zeitraum verfügbar machen


erklärt Piswanger:

Mit solchen Anwendungen haben wir uns als BRZ schon im Rahmen von EU-Projekten beschäftigt.

Über die Transparenz des Nordens

Schweden gilt als Vorreiter in Sachen Transparenz. Im öffentlichen Steuerkataster sind z. B. alle erwachsenen Bürger:innen namentlich mit Geburtsdatum und Ehestand erfasst. Was hierzulande verblüfft, lässt sich historisch erklären. Dort wurde schon im 18. Jahrhundert ein Gesetz verabschiedet, das Ende der 1940er Jahre die Basis für das Öffentlichkeitsprinzip des Staates bildete. Wenig später verabschiedeten auch Finnland, Dänemark und Norwegen ähnliche Gesetze. Ein weiterer Meilenstein in Sachen Informationsfreiheit war der Freedom of Information Act ( FOIA) der USA in den 1960er Jahren, den sich international viele Länder zum Vorbild nahmen. Gelebte Transparenz drückte sich während der Obama-Regierung auch im Open Government Memorandum aus. Praktisch war das die Initialzündung für Plattformen wie www.data.gov und in weiterer Folge www.data.gov.uk in Großbritannien oder data.gv.at in Österreich.

Gesetzliche Basis rund um den Globus

Gesetzliche Rechte für den Zugang zu öffentlichen Informationen gibt es aktuell in mehr als 125 Ländern der Welt. Nachlesen kann man darüber etwa auf der Plattform Right2INFO.org. Auch Österreich wird dort gelistet. Angeführt wird da z. B. das Auskunftspflichtgesetz aus dem Jahr 1987. Vielleicht gibt es dort aber schon bald einen neuen Eintrag, nämlich dann, wenn das Amtsgeheimnis so wie wir es kennen gestrichen oder zumindest neu geregelt wird. Denn dann stünde gelebter Transparenz, manifestiert durch Open Government, auch hierzulande nichts mehr im Wege.

Erschienen im read_it NR 1/2020