Digitaler Altersnachweis Infografik

Die Technik hinter dem digitalen Altersnachweis

12. September 2023

Über die eAusweise-App kann ab sofort auch ein Altersnachweis erfolgen. Bei der Entwicklung standen Datenschutz, Sicherheit und EU-Konformität im Vordergrund.

Offline und ISO-genormte Überprüfung

Der gesamte Vorgang der Altersüberprüfung über die eAusweise-App funktioniert im Zusammenspiel mit der eAusweise-Check-App auch ohne Internetverbindung über eine Bluethooth Low Energy-Verbindung. Dabei kommt der EU-konforme ISO-Standard 18013-5 zur Anwendung.

Schritt für Schritt erklärt

  1. Die/der Bürger:in startet die eAusweise-App und wählt den digitalen Altersnachweis aus.
  2. Die eAusweise-App erzeugt einen QR-Code mit einem einmalig nutzbaren Token.
  3. Die/der Prüfer:in startet die eAusweise-Check-App oder die eAusweise App und wählt die Überprüfungsfunktion aus.
  4. Die/der Prüfer:in selektiert die zu prüfende Altersstufe (z. B.: Über 18) und scannt den QR-Code der/des Bürger:in.
  5. Zwischen den Smartphones von Bürger:in und Prüfer:in wird eine verschlüsselte Bluetooth-Verbindung hergestellt und die erforderlichen Daten zur Altersüberprüfung werden zum Gerät der Prüferin bzw. des Prüfers übertragen.

Am Gerät der Prüferin bzw. des Prüfers wird das Prüfergebnis (OK/nicht OK) sowie ein Portraitfoto der Bürgerin bzw. des Bürgers angezeigt.

Digitaler Altersnachweis
Offline und ISO-genormter Überprüfungsvorgang

Die Technik dahinter

Technische Basis für den Altersnachweis ist – wie bereits beim elektronischen Führerschein – die ID Austria. Der elektronische Altersnachweis kann nur mit der Vollversion der ID Austria genutzt werden. Die für den Altersnachweis erforderlichen Daten werden im Zuge einer ID Austria-Anmeldung bezogen und mittels des Industriestandards Open ID Connect an die Ausweisplattform übermittelt.

Das Minimum Data Set, bestehend aus Vorname, Nachname und Geburtsdatum, sowie die Altersstufen kommen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) oder dem Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP). Jede/r ID Austria-Benutzer:in ist in einem dieser beiden Register angelegt. Ein aktuelles Lichtbild der Person wird zusätzlich aus dem Identitätsdokumentenregister (IDR) geladen. Wenn im Zuge der Anmeldung zur ID Austria kein Foto hinterlegt wurde, wird das aktuellere vorhandene Foto vom Reisepass oder vom Personalausweis verwendet.

Nach Aufbereitung der Daten durch die Ausweisplattform wird der digitale Nachweis des Alters nur in der App offline gespeichert. Bei der Nutzung wird der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung angezeigt.

Digitaler Altersnachweis

Datenschutzrechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage für den elektronische Altersnachweis ist § 4 Abs 6 E-GovG iVm § 4 E-ID-Verordnung. Der Altersnachweis erfolgt anonym. D. h., es wird nur die Altersstufe einer Person angezeigt (gemeinsam mit dem Foto), aber es werden keine zusätzlichen Informationen angezeigt, wie z. B. Name oder Anschrift (diese sind daher auch keine Attribute des digitalen Altersnachweises).

Die Überprüfung des Alters erfolgt nur über die vordefinierten Abfragen:

  • >= 14 (Untergrenze für mündig minderjährige Personen)
  • < 16 (Obergrenze für mündig minderjährige Personen)
  • >= 16 (Untergrenze für Jugendschutz)
  • < 18 (Obergrenze für Jugendschutz)
  • >= 18 (Beginn der Volljährigkeit)
  • >= 21 (International relevant)

Datensparsamkeit & Datenspeicherung

Die Überprüfung erfolgt nach dem selective disclosure-Prinzip: Es wird nicht das exakte Alter einer Person ausgewiesen, sondern die für die Person zutreffende(n) Altersstufe(n). Es werden immer alle für die Person zutreffenden Altersstufen ausgestellt (also bspw. für eine 19-jährige Person "älter als 14", "älter als 16", "älter als 18 Jahre")

Häufig gestellte Fragen

Wer kann den elektronischen Altersnachweis überprüfen?

Jede Person, die eAusweise-App oder eAusweis-Check-App hat, kann den digitalen Altersnachweis eines Anwenders bzw. einer Anwenderin prüfen.

Ist der elektronische Altersnachweis auch außerhalb Österreichs gültig?

Technisch wäre eine Verwendung möglich, jede ISO-18013-5 kompatible App könnte die Prüfung durchführen. Aktuell gibt es aber noch keine internationalen/EU-weite Anerkennung der Ausstellerzertifikate, eine ausländische Prüf-App würde den Ausweis daher als nicht von einer vertrauenswürdigen Quelle ausgestellt darstellen.

Muss die/der Bürger:in, die den Altersnachweis elektronisch präsentieren möchte eine volle ID Austria besitzen?

Ja.

Welche Daten werden der/dem Prüfer:in übermittelt?

Die/der Prüfer:in erhält lediglich die Information, ob der/die Bürger:in das gewählte Alter erreicht hat sowie ein Portraitfoto der/des Bürgerin/Bürgers angezeigt. Das exakte Geburtsdatum wird nicht übermittelt oder angezeigt.

Gibt es eine Pflicht, z. B. für Club-Betreiber, den elektronischen Altersnachweis zu akzeptieren?

Nein.

Kann der elektronische Altersnachweis auch bei Automaten z. B. zum Kauf von Tabakwaren verwendet werden?

Derzeit ist eine Verwendung an Automaten nicht möglich.

Warum sind nicht mehr Altersgrenzen zur Prüfung hinterlegt?          

Die definierten Altersstufen umfassen im Wesentlichen die gesetzlich definierten Altersstufen sowie die international relevante Altersstufe "älter als 21 Jahre". Es werden nur jene Altersstufen/-grenzen angegeben, bei denen ein anonymer Nachweis Sinn macht. Nicht relevant sind daher Altersgrenzen für z. B. das passive Wahlrecht oder der Zugang zu speziellen Führerschein-Prüfungen.

Handy mit eAusweise App

Das technische System hinter dem digitalen Führerschein

Die Architektur hinter dem digitalen Führerschein, der Ausweisplattform und auch der ID Austria wurde vom BRZ federführend gestaltet und stellt höchstmöglichen Datenschutz sicher. Als Generalunternehmer koordiniert das BRZ mehrere Stakeholder und Lieferanten und sorgt für die technischen Konzepte, Schnittstellen, EU-Konformität und schließlich den sicheren Betrieb auf der eigenen Containerplattform.

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