Digital und ohne Grenzen

12. Oktober 2026

Die Digitalisierungsverordnung der EU sorgt dafür, dass Justizverfahren mittels e-CODEX grenzüberschreitend digital abgewickelt werden können.

Maria Mustermann bucht für ihr Unternehmen einen Flug bei einer spanischen Billigfluglinie nach Sevilla. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung klagt sie auf Rückzahlung des Flugpreises. Dank des Europäischen Bagatellverfahrens, eines vereinfachten, schnellen und kostengünstigen Zivilgerichtsverfahrens innerhalb der EU, kann sie vom EU e-Justice Portal selbst die notwendigen Formulare herunterladen und auf Papier ausgefüllt an das zuständige spanische Gericht schicken. Nach Wochen bekommt sie eine Eingangsbestätigung des Gerichtes und in den folgenden Monaten wird das Verfahren durchgeführt. Sie kommt zu ihrem Recht, muss aber fast ein Jahr lang Geduld haben. 

e-CODEX als Datendrehscheibe

Wäre das alles in der Zukunft, konkret in 2028, passiert, würde Frau Mustermann schon nach wenigen Minuten wissen, dass das Gericht ihre Klage erhalten hat. Die komplette Abwicklung des Verfahrens läuft nämlich bald deutlich schneller ab als heute. Aber was ist 2028 anders? Mit 1. März 2028 tritt jener Teil der Europäischen Verordnung über die Digitalisierung  der justiziellen Zusammenarbeit – kurz Digitalisierungsverordnung – in Kraft, mit der alle Justizbehörden der EU verpflichtet werden, grenzüberschreitend elektronisch zu kommunizieren. Dafür kommt e-CODEX – steht für e-Justice Communication via Online Data Exchange –, ein sicheres IT-System der EU für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch in der Justiz, zum Einsatz.

Grenzüberschreitende Kommunikation

Die Digitalisierungsverordnung bringt allen EU-Bürger:innen sowie der Wirtschaft mehrere digitale Innovationen für grenzüberschreitende Justizverfahren. Neben der Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation auf Basis e-CODEX zwischen europäischen Justizbehörden in Justizverfahren können Bürger:innen und Unternehmen über den europäischen elektronischen Zugangspunkt – das ist ein digitales Portal für den sicheren und grenzüberschreitenden Austausch von Informationen – mit der Justiz kommunizieren. 

Österreich ist Vorreiter

Auch die Klarstellung der Verwendung von digitalen Signaturen gemäß der EIDAS-Verordnung sowie der Zulässigkeit von elektronischen Dokumenten ist Teil der Digitalisierungsverordnung.  Die seit Mai 2025 gültige Verordnung bietet außerdem die Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Videokonferenzen in Zivilverfahren und bestimmten Strafverfahren. Die Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation treten ab 2028 und sukzessive den Folgejahren in Kraft. Für die europäischen Mitgliedstaaten wird damit in grenzüberschreitenden Fällen Wirklichkeit, was in Österreich bereits seit Jahrzehnten möglich ist: eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation mit Justizbehörden.