Asylgerichtshof bilanziert positiv

30.08.2010

Ziel: Sechs Monate pro Verfahren

Vor zwei Jahren hat der Asylgerichtshof (AsylGH) als Spezialgerichtshof für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes seine Arbeit aufgenommen. Sein ursprüngliches Ziel, bis Jahresende alle Altverfahren abzubauen, wird die Beschwerdeinstanz aller Voraussicht nach nicht erreichen - erst knapp zwei Drittel der rund 23.600 Altverfahren wurden bisher erledigt.

Von etwa 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden rund 14.000 abgeschlossen. Ziel ist es, bis Ende 2011 bzw. Anfang 2012 alle Beschwerdeverfahren durchschnittlich innerhalb von sechs bis maximal zehn Monaten abschließen zu können, erklärte Präsident Harald Perl bei einem Hintergrundgespräch.

Altfälle: „In der Zielgeraden“
Insgesamt schloss der AsylGH seit seiner Einrichtung vor zwei Jahren etwa 29.000 Verfahren ab, etwas mehr als 16.000 sind derzeit noch anhängig. Rund 14.600 Altfälle, also fast zwei Drittel, wurden bisher abgeschlossen. Man befinde sich „in der Zielgeraden“, meinte Perl. Das Ziel, die Altverfahren bis Ende 2010 abzubauen, halte man aufrecht, versicherte der Gerichtspräsident, man werde aber wohl ein paar Monate länger brauchen.

Sechs Monate für die meisten Fälle
Von den rund 20.000 neuen Beschwerdeverfahren wurden bisher etwa 70 Prozent abgeschlossen. Rund 63 Prozent dieser Verfahren weisen eine Dauer von drei Monaten, 80 Prozent eine Dauer von sechs Monaten auf. Die offenen 6.000 Fälle könnten spätestens kommendes Jahr mit einer Entscheidung rechnen. Noch nie zuvor sei es gelungen, in so vielen Fällen so vielen Asylwerbern schnell Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie Asyl bekommen oder keinen solchen Schutz in Anspruch nehmen können, betonte Perl.
In jenen Fällen, in denen zu entscheiden war, ob Österreich oder ein anderer EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (Dublin-Verfahren), beträgt die durchschnittliche Dauer zwei Wochen. Vor etwa einem Jahr habe die Regierung Balkanstaaten wie Bosnien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt und die diesbezüglichen Beschwerdeverfahren priorisiert, erläuterte Perl. Diese „Balkan-Verfahren“ dauern zu rund 66 Prozent durchschnittlich drei Monate.

Spezialisierung der Richter beschleunigt Verfahren
Perl sprach von einer Beschleunigung der Verfahren, und diese sei eine „Botschaft“ an Asylwerber und Österreicher - Menschen, die heute in Österreich einen Asylantrag stellen, müssten nicht mehr fürchten, dass das Verfahren Jahre dauert. Perl führt das einerseits auf personelle Investitionen in den AsylGH zurück, andererseits hätten die Richter einen hohen Spezialisierungsgrad - ein Richter betreue lediglich drei bis vier Herkunftsstaaten und verfüge deshalb über großes Wissen über die Situation in diesen Ländern.
Wird zu voreilig entschieden?
Flüchtlingsorganisationen kritisieren, dass in vielen Fällen zu schnell entschieden werde und dass zu wenig genau geprüft werde. Perl bestreitet das: „Nein, das glaube ich nicht. Die Qualität der Verfahren geht nicht mit der Beschleunigung verloren“, weist er den Vorwurf zurück - mehr dazu in oe1.ORF.at. Kritisiert wurde der AsylGH im Frühjahr vom Verfassungsgerichtshof (VfGH). Knapp 100 Entscheidungen des AsylGH mussten vom VfGH wieder aufgehoben werden. Kritisiert wurde, die Asylrichterinnen und Richter hätten sich mit den konkreten Fällen nicht ausreichend auseinandergesetzt. Perl kontert, dass immerhin 98 Prozent der Entscheidungen des VfGH die Urteile des AsylGH bestätigen. „Dort wo der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen des Asylgerichtshofs behebt, sind Mängel, die der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, zu beheben. Das ist ein natürlicher Vorgang in einer Rechtsordnung“, sagte Perl.

„Langjährige SPÖ-Forderung“
Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) unterstrich in einer Aussendung die Wichtigkeit des AsylGH. Er verwies darauf, dass mit der Schaffung des Asylgerichtshofes eine langjährige SPÖ-Forderung umgesetzt wurde. Neben dem Abbau der angehäuften Asylfälle, bringe der Asylgerichtshof auch Vorteile für die Betroffenen, so Darabos: „Die rasche Abwicklung der Asylverfahren liegt in erster Linie im Interesse der Betroffenen. Durch das Verhindern von langen Phasen der Unsicherheit konnte der Asylvollzug wesentlich menschlicher gestaltet werden.“
Korun kritisiert mangelnde Kontrolle
Kritik erntete Perl jedoch von der Vorsitzenden des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses und Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun: „Das Bemühen des Asylgerichtshofs, die Asylverfahren schneller zu erledigen, ist erfreulich und zu begrüßen, genauso wie die Aufstockung des Asylentscheidungspersonals. Die Qualität der Asylentscheidungen ist aber mindestens genauso wichtig wie die Beschleunigung der Verfahren und muss wieder überprüfbar werden“, sagte sie.
„Dass so wenige Entscheidungen des Asylgerichts vor dem Verfassungsgerichtshof landen bzw. von diesem aufgehoben werden, hat den Grund, dass das Verwaltungsgericht ausgeschaltet wurde und das Verfassungsgericht sich nur Verletzungen der Verfasssungsbestimmungen anschauen darf, nicht aber allgemeine oder sonstige Verfahrensmängel.“ Selbst jedoch unter den wenigen Verfahren, die es zum VfGH geschafft hätten, wären „eklatante“ Fälle aufgetaucht, die der AsylGH nicht berücksichtigt habe, so Korun.

BZÖ: Asylpolitik „desaströs“
Das BZÖ sieht trotz einer „einigermaßen zufriedenstellenden Bilanz“ keine Verbesserungen durch die neu geschaffene Instanz. „Die nunmehr zweijährige Arbeit des Asylgerichtshofs ändert nichts an der desaströsen Österreichischen Asylpolitik, wo nach wie vor das Dublin-Abkommen und Dublin II nicht umgesetzt werden“, erklärt BZÖ-Menschenrechtssprecher Gerald Grosz. Seit Jahren werde „ein Rucksack von Zigtausenden unerledigten Asylansuchen“ mitgeschleppt, der „Millionen Euro pro Jahr verschlingt“.
FPÖ: Asylbetrug vermeiden
FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky sagte, dass der „Kampf gegen Asylbetrug höchste Priorität“ haben müsse. „Dies einerseits, um den wirklich verfolgten Menschen unseren vollen Schutz geben zu können, aber auch, um die fleißig arbeitenden Österreicher vor dem Missbrauch unseres Sozialsystems durch Asylschwindel zu schützen.“

Quelle: www.orf.at am 30.08.2010